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Alt 26.02.2014, 18:39
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heder heder ist offline
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 08.11.2011
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Standard AW: Steuerwillkür

Zitat:
Zitat von Louis&Coco Beitrag anzeigen
Was ist mit denen, die bereits jahrelang eine überhöhte Steuer bezahlt haben-denkst du die haben eine Chance ihr Geld zurückzufordern?
In unserem Fall wird es jetzt darüber wohl massive Diskussionen geben. Speziell in unserer Gemeinde gab es vorab wohl noch nie einen "Listie"! Aber es ist abzuwarten, was passiert, wenn der Fall jetzt demnächst öffentlich publiziert wird. Dann werden auch viele aus den umliegenden Gemeinden, etc, wohl dahingehend ein Fass aufmachen.
Rechtlich gesehen würde einer Rückforderung nichts im Wege stehen, aber leider kann jede Gemeinde Ihre Satzungen an aktuelle Thematiken anpassen und mit etwas Geschick eine rückwirkende Entschädigung ausschließen.
Aber Du kannst für das laufende Steuerjahr, anteilig die Steuer zurückverlangen!

Wie schon gesagt, warte jetzt noch diverse Unterlagen und stelle dann mal die details ein...
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LG

Heinz

Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
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