Huhu,
ist ja schon ein wenig her....Aber, selbstverständlcih gilt für Besuchshunde ganz genau das selbe Gesetz wie für alle Hunde die in dem Bundesland wohnen...( wenn der hund länger als 6 Wochen in Hamburg sein sollte, ist der halter sogar verpflichtet ihn im Hamburger Hundegesetz registrieren zu lassen)
Nichtwissen schützt nicht vor Strafe.
Aber ich kann Euch sagen....Es gibt in Hamburg zwar noch einen Hundekontrolldienst...aber dieser macht fast nur noch Kontrollen auf Anforderung....
Die Bezirklichen Ordnungsdienste die für die Hundeüberprüfung zuständig waren, wurden am 31.012.2013 aufgelöst.
Wer noch fragen hat...Gerne her damit...