AW: Steuerwillkür
Lest doch mal den Link.
Am 25. Februar hat das VG Trier in einem anderen Fall auch entschieden, dass die Hundesteuer zu hoch ist. Da ging es um einen "Liste 1" Hund.
Hier darf die Gemeinde laut VG Trier sehr wohl höhere Steuern verlangen, allerdings dürfen diese nicht den zu erwartenden Unterhalt überschreiten, weil dies einem Verbot gleichen würde. Zu einem Verbot sei die Gemeinde allerdings nicht befugt.
Ich denke das meinte Dein "Steuerfuzzi" und hat eventuell was durcheinander geworfen. Denn scheinbar unterscheidet auch das VG Trier noch zwischen Liste 1 und 2.
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