Zitat:
Zitat von Mickey48
Nur ist die, von der du sprichst, bereits Silvester 2013 abgelaufen und anscheinend nicht erneuert worden.
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Aber natürlich - meines Wissens bis Ende 2021.
Es handelt sich dabei um eine Verordnung, d.h. der hess. Innenminister kann sie ohne Landtagsentscheid verabscheuen.
Die hessische HundeVO (samt Listungen) ist "gerichtsfest", sie wurde vom hess. Verwaltungsgerichtshof '04 als rechtmässig erklärt, es kann also nicht dagegen geklagt werden bzw. das ist sinnlos.
Allerdings MUSS sie regelmässig (nach "neuesten Erkenntnissen") überprüft werden, in Hessen "Wesenstestdurchfallrate" PLUS Vorfälle.
Deshalb wurden nach der letzten Überprüfung die Rassen Mastiff, NEO und später Fila von der Liste gestrichen, der Rottweiler hinzugefügt.
Wann die nächste Überprüfung anfällt weiß ich nicht genau, die letzte orientierte sich meines Wissens am Zeitraum 2000-2006.
MANCHE Städte und Kommunen senken tatsächlich die Hundesteuer bei Vorlage der bestandenen Wesensüberprüfungen...nicht alle...soweit ich weiß besteht da aber Handlungsspielraum - ich glaube Monty weiß da sicher mehr.
Kategorie 1 und 2 gibt es in Hessen nicht, gelistet sind "gefährliche" Hunde aller Rassen...also die, die auffällig geworden sind - und Rassen (und "Gruppen" und deren Kreuzungen), bei denen eine Gefährlichkeit vermutet wird.