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Alt 19.03.2014, 06:37
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heder heder ist offline
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 08.11.2011
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Standard AW: Steuerwillkür

Hallo Peppi,
richtig, das Urteil wurde nach unserer Entscheidung gefällt, aber hierbei ist zu berücksichtigen, das es sich um den Kreis Vulkaneifel handelt. Hier differenziert sich wieder mal der Durcheinander: Städte- & Gemeindebund, Städtebund, etc.
Der Kreis Vulkaneifel wendet die steuerliche Regelung des Städte- und Gemeindebundes an, sprich also genau die Steursatzung, gegen die wir angegangen sind. Wir hier wenden die Städtebund Satzung an. Der Unterschied liegt einfach darin, Trier führt im Städtebund keine Listenhunde auf, der Städte- und Gemeindebund dagegen schon.
In dieser Satzung steht auch eben der Passus, eine Gefährlichkeit wird bei folgenden Rassen vermutet: Bordeauxdogg, Bullmastiff, Tosa Inu, Mastiff, etc.
Solange diese Satzung Verwendung findet, ist auch die erhöhte Steuer anwendbar und aus diesem Grund mußte das VG entsprechend urteilen.

Und das hat sich für uns ja als diese Willkür dargestellt, man sucht sich einfach mal die Regelung aus, die am meisten Geld findet. Also haben wir dann auch entsprechend argumentiert, das es sich hierbei in Bezug auf das Landesgesetz um eine Strafsteuer handelt. Die Argumente der VG Ruwer, erhöhte Steuer sei ausschließlich dafür gedacht, bestimmte Rasse-Bestände niedrig zu halten, ist für uns dann auch der entscheidende Punkt gewesen. Sprich, hast Du einen Hund, der bei uns in der Liste steht, dann zahlst Du Strafe!

Zur Zeit haben wir noch eine Anfrage gestellt, an das Ministerium in Mainz, mit der Bitte, in Bezug auf die Gesetzesänderung vom 22.12.2004, Landeshundegesetz, bei den Kommunen zu prüfen, inwieweit diese Ihre Satzungen angepasst haben. Dazu sind diese von Gesetzes wegen verpflichtet.

Und wie schon mal erwähnt, wenn jemand von Euch diesbezüglich auch etwas tun möchte, stehe ich gerne bereit, dabei zu unterstützen.

Ich finde, das jammern auf hohem Niveau gut und schön ist, aber wenn man nichts unternimmt, wird auch nichts geändert. Man muss nicht alles hinnehmen, was einem vom Staat vor diktiert wird. Es sind schließlich auch nur Menschen, die auch Fehler in Ihrer Denkweise machen können, die dann zum Nachteil der Allgemeinheit reichen. Aber solange jeder nur in seinem Kämmerlein am weinen ist, ändert sich auch nix.
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LG

Heinz

Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
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