Zitat:
Zitat von Peppi
Ich glaub Zuchtverbot gibt's nirgendwo, bzw. gabs und wurde zurückgenommen. Importverbot blieb.
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Glaub in Bayern für Kat 1 zB. grundsätzlich, oder?
"In § 1 Abs. 1 der Verordnung sind Hunde aufgeführt, bei denen stets von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit auszugehen ist. Für diese Hunde gilt das Zuchtverbot ausnahmslos."
https://www.polizei.bayern.de/news/r...dex.html/11312
Zitat:
Zitat von Odin83
Um die Hundesteuer für listenhunde zu senken muss der Hund die BH (begleithundeprüfung) bestehen. Ein bestandener wesenstest reicht nicht aus...
(...)
Der Rottweiler ist schon seit 2009 drauf. HH die ihren Rottweiler vor 2009 erworben haben, zahlen 250€ mit oder ohne BH
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...oder in manchen Bereichen den Teamtest, oder eine Rettungshundeprüfung, oder die Schutzhundeprüfung (die zugegebenermassen die BH beinhaltet). Ja stimmt, Wesensüberprüfung etc. sind Teil der Erteilung der Erlaubnis. Ich hab allerdings schon gehört...aber das ist nur Hörensagen darum laß ich es weg...
Rottweiler, die vor dem 31.12.2008 bereits gehalten wurden, zahlen in Hessen nicht grundsätzlich 250 Euro, sondern die "normale" Hundesteuer, die die jeweilige Stadt oder Gemeinde in ihrer Hundesteuersatzung festgelegt hat.