Und die Welpen werden wohl auch nicht in die Vermittlung kommen!
Zitat:
Es konnte jedoch keine Fälschung der Papiere festgestellt werden. Es wurde lediglich beanstandet, dass die Tiere mehrere Wochen zu früh geimpft worden waren. Sobald die Vierbeiner zwölf Wochen alt sind, werden sie nachgeimpft und können durch ihren Eigentümer wohl wieder abgeholt werden. Auf diesen kommt wohl lediglich eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Tierseuchenschutzverordnung zu.
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In diesem Fall frage ich mich, wer die ganzen Kosten übernimmt, die dem TH dadurch entstehen.... von dem hohen personellen Einsatz mal ganz abgesehen.
Grüßlies, Grazi