AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
Also, jetzt ist durchaus das passiert was ich vermutet hatte. Ich gehe nicht davon aus ins Gefängnis zu kommen. Auch was Kriminell ist bestimmt das Gesetz. Nur kann niemand behaupten, dass Gesetz hätte immer recht(Beispiel Listenhunde).
Wenn mich leute schon für Kriminell halten, weil ich mich in alle Richtungen erkundige, um auf jede Sitution vorbereitet zu sein, dann ist es mit eurem Verständnis von unserem Rechtssystem auch nicht weit her. Wenn ich lese, bei einer Strafe über 90 Tagessätzen, dann nicht mehr Führungsberechtigt eines Listenhundes zu sein, finde ich das lächerlich. Es gibt viele möglichkeiten "Kriminell" zu sein, ohne deswegen Einbußen in der Kompetenz einen Hund zu halten zuhaben.
Für mich ist es unverantwortlich nicht zu wissen, was mit seinen Hunden in diesem und jenen Fall passiert(Gesetzlich) und was mit ihnen passieren soll(Privat).
Was ist, wenn man stirbt, Extrem krank wird und ja auch was ist sollte man ins Gefängnis kommen. Und wenn ihr jeden der das nicht ausschließen kann als Kriminellen abstempelt, welcher jedes Recht auf einein Hund(später noch Kinder) verspielt, ist das ekelhaft!
Ich habe in meiner Frage denke ich alles geschrieben was relevant ist. Ich möchte nicht angegriffen werden für etwas was nie passiert ist!
PS: Es ist falsch zu glaueben, das dem, wer ins Gefängnis kommt die Hunde abgenommen werden. Den Hundehaltern wird ja nicht unterstellt sie können nicht mit den Hunden umgehen. Ein "Kampfhund" wäre weg.
Ich rede(te) eigentlich auch nicht von einem Gefängnisaufenthalt. Es genügen ja schon Geldstrafen.
Geändert von Benjamin (18.06.2014 um 11:06 Uhr)
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