18.06.2014, 16:15
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Fürst / Fürstin
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Registriert seit: 03.12.2011
Beiträge: 246
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AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
Zitat:
Zitat von Monty
Ich kriege mich eben nicht so ganz ein, wegen der Straffälligkeit... Das kann so verdammt schnell gehen, das man straffällig wird - gerade z.B. im Straßenverkehr und straffällig heißt auch nicht gleich Gefängnisaufenthalt.
btw. Ich war eine der letzten die in Bayern wegen illegaler Haltung eines Listenhundes angeklagt wurde...(und freigesprochen, weil es nur ein Kat 2 Hund war und das entsprechende Gesetz gerade abgeschafft worden war)
Ich bin zigmal in Ställe eingebrochen, um die schlechte Tierhaltung zu dokumentieren, ich habe mich unerlaubt versammelt und vermummt um gegen N***s zu demonstrieren usw.
Ist es hier den ein oder anderen überhaupt bewusst wie schnell man straffällig (und auch mal verurteilt) ist?
Nur weil man als Bürger nicht zu allen ja und amen sagt, was dieser (Frei)Staat so treibt, ist noch lange niemand ein schlechter Hundehalter!
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Du hast Recht - ich habe nicht weit genug gedacht.
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