Einzelnen Beitrag anzeigen
  #28 (permalink)  
Alt 19.06.2014, 10:06
bx-junkie
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Jugendsünden, die zu einem Eintrag ins Führungszeugnis führten sind nach einer gewissen Frist getilgt worden, somit wirst du da nichts mehr finden...ist also völlig irrelevant was du mal mit 15 oder 20 gemacht hast, wenn du als 30 oder 40 jähriger ein Führungszeugnis zum Halten eines Hundes brauchst. Davon abgesehen stehen da eh nur Straftaten drin die mit mindestens 3Monaten Haftstrafe (auch auf Bewährung) oder 90 Tagessätzen geahndet wurden...

http://www.anwalt.de/rechtstipps/pol...er_019524.html

Geändert von bx-junkie (19.06.2014 um 10:07 Uhr) Grund: Nachtrag
Mit Zitat antworten