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Alt 19.06.2014, 23:02
Alex_ Alex_ ist offline
Ritter / Edle
 
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Auch wenn ich hier bisher nur mit gelesen habe, muss ich hier meine Senf dazugeben.
Meiner Meinung nach ist die Regel in NRW richtig. Wer einen Straftat begeht sollte das recht einen starken Hund (gleich welcher Rasse) zu besitzen verlieren. Man kann solch eine Hund viel zu einfach als Waffe missbrauchen. Die ganze Kampfhunde Diskussion kam meiner Meinung nach genau durch die Tatsache zustande, dass genau aus dem Kreise von Kriminellen die Hunde als Waffe oder Status missbraucht wurden. Leider wurden hieraus die falschen Maßnahmen mit Rasseverbot und Rasselisten getroffen.
Ich bin auch der Meinung, dass man nicht aus Versehen straffällig wird (besonders in einem Strafmaß mit 90 Tagessätzen). Das weiß man schon vor der Tat und kann sie somit einfach verhindern. Ich für meinen Teil schließe für mich aus, straffällig zu werden. Daher finde ich auch die Eingangsfrage blödsinnig, außer jemand plant oder war schon Straffällig. Auch die eigene Vermutung, ein seriöser Züchter hätte wohl ein Problem einem einen Hund zu überlassen, lässt tief blicken. Vielleicht sollte sich der Thread-Ersteller lieber einen BM von Steiff zulegen.

Gruß Alex

PS Ich sehe mich durchaus nicht als Mitläufer der zu allem "Ja und Amen" sagt. Wenn mich etwas stört gibt es genug Möglichkeiten sich zur Wehr zu setzen ohne straffällig zu werden.
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