AW: Saarland: Neue Regeln im Wald!
"In dieser Zeit sind die Hunde nun grundsätzlich auch im Wald angeleint zu lassen. Ausnahmen macht das Gesetz bei Hirten-, Jagd-, Blinden-, Rettungs- und Suchhunden. Befreit von dieser Anleinpflicht sind allerdings auch diejenigen Hunde, die zuverlässig den Bereich der Wege nicht verlassen.
Entscheidend kommt es hier darauf an, dass ein Hund, der neben dem Weg läuft, sich jederzeit im Blickfeld der den Hund führenden Person befindet und von dieser zuverlässig abgerufen und bei Bedarf direkt angeleint werden kann.
Gehorsam ist wichtig
Insofern werden Hunde, die gehorsam sind und Wildtiere nicht beunruhigen oder gefährden, in ihrer Freiheit auch weiter nicht beschränkt."
Mir ging es darum. Die Leute werden selber in die Pflicht genommen, bzw. nicht in Sippenhaft genommen.
Und ich bin mir sicher, dass die Deppen das wieder verbaseln und es am Ende eine generelle Anleinpflicht geben wird unter der auch die erzogenen Hunde zu leiden haben.
Und dann wird wieder auf Regelungswahn und "die da oben" geschimpft.
Deutschland.
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