AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
Nein, gibt es so nicht.
Was du suchst findest du meist in der "Grünanlagennutzungsverordnung" der Städte oder in irgendwelchen Stadtrat oder Gemeindebeschlussen. Meiner Meinung nach oft zum Wohl des Hundes formuliert, steht aber leider meist auch nur auf sehr hölzernen Füßen.
In Nürnberg (Augsburg, Ingolstadt u. München) läuft über die Grünanlagenverordnung in bestimmten begrenzten Bereichen (meist Bahnhof + Fußgängerzonen) der Hinweis, das Hunde (aller Rassen über 50 (in manchen Städten auch 45 od. 55 cm) Schulterhöhe nur angeleint zu führen sind, oder z.B. auf Volksfesten (in Nürnberg) ganz verboten sind
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