Einzelnen Beitrag anzeigen
  #58 (permalink)  
Alt 22.06.2014, 13:08
Benutzerbild von Monty
Monty Monty ist offline
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 16.01.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 3.557
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Nein, gibt es so nicht.

Was du suchst findest du meist in der "Grünanlagennutzungsverordnung" der Städte oder in irgendwelchen Stadtrat oder Gemeindebeschlussen. Meiner Meinung nach oft zum Wohl des Hundes formuliert, steht aber leider meist auch nur auf sehr hölzernen Füßen.

In Nürnberg (Augsburg, Ingolstadt u. München) läuft über die Grünanlagenverordnung in bestimmten begrenzten Bereichen (meist Bahnhof + Fußgängerzonen) der Hinweis, das Hunde (aller Rassen über 50 (in manchen Städten auch 45 od. 55 cm) Schulterhöhe nur angeleint zu führen sind, oder z.B. auf Volksfesten (in Nürnberg) ganz verboten sind
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
Mit Zitat antworten