Hallo ihr Lieben.
Irgend jemand von euch kann mir doch bestimmt behilflich sein was die Gesetzgebung von Listenhunden angeht, ich steig da nicht durch.
Wenn wir annehmen dass ein Amstaff in Niedersachsen (keine Rassistenlisten) in Bremen zu Besuch ist, gehe ich dann richtig in der Annahme dass er in Bremen, auch wenn er nur ein paar Stunden da ist, mit Maulkorb und Leine geführt werden muss?
Darf ihn da jemand "einfach" führen, oder muss der irgendwas an Prüfungen ablegen?
Kann ich so einen Hund in Bremen mit Wesenstest "ungefährlich" machen?
Ich danke euch.