AW: Besuchshunde und Wesenstests.
Wir haben Verwandtschaft in Bayern und hatten vor ein paar jahren deswegen mit dem dortigen Ordnungsamt telefoniert. Dort wurde uns die Auskunft erteilt, dass wenn man nur zu Besuch ist (ich meine bis maximal vier Wochen),nur unsere eigene Verordnung zählt, also der "bayrische" Maulkorbzwang und die Leinenpflicht für Listehunde bei uns nicht greift.
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