Zitat:
Zitat von Marti
Wir haben Verwandtschaft in Bayern und hatten vor ein paar jahren deswegen mit dem dortigen Ordnungsamt telefoniert. Dort wurde uns die Auskunft erteilt, dass wenn man nur zu Besuch ist (ich meine bis maximal vier Wochen),nur unsere eigene Verordnung zählt, also der "bayrische" Maulkorbzwang und die Leinenpflicht für Listehunde bei uns nicht greift.
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Es gibt in Bayern
keinen allgemeinen Leinen und Maulkorbzwang! - schon überhaupt nicht für Besuchshunde (ganz gleich welcher Rasse)
Empfehlenswert ist der Personalausweis, um belegen zu können, das der Hund nicht in Bayern lebt oder ähnliches (z.B.Hundesteueranmeldung)