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Alt 29.09.2014, 07:30
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Monty Monty ist offline
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Registriert seit: 16.01.2007
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Standard AW: Polizei erschießt 2 Hunde in Rüsselsheim

Ein guter Ansatz... ob es etwas bringt hängt vom BL ab in welchen ihr lebt. In Bayern klappt dies sicher, da es keine vorgesehene Wiederholung im Gesetzestext sieht (und dies doch immer wieder mal verlangt wird) Für Hessen sind die Aussichten damit weiter zu kommen sehr gering.

Das Ordnungsamt wird einfach einen Bescheid erlassen, der nach vier Wochen rechtskräftig wird. Hund und Halter müssen dann die Konsequenzen tragen.

Das läuft dann auf eine Klage deinerseits raus, weil die dir im schlimmsten Fall mit der Abschaffung deines Hundes drohen werden, solltest du nicht nach deren Willen handeln.

Klagen vor dem Verwaltungsgericht/gegen das OA sind "immer doof",weil es sich dabei um eine gerichtliche Überprüfung von Verwaltungshandeln handelt (welches bei verweigern des Wesenstest z.B. in Hessen abgedeckt wäre).
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L.G Monty und die Rasselbande:

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