In Spanien so geregelt,das ein Hund einen Einbrecher auf dem eigenen Gelände abwehren und auch verletzen darf.
Nicht aber ein PPP-Hund,also eine der gefährlich eingestuften Rassen. den diese müssten im Normal-Fall laut Gesetz auch im eigenen Grundstück so gesichert sein,das sie niemanden verletzen können...sprich,Zwinger oder Kette im eigenen Garten !
Unsere netten Polizisten,die bei uns die Auflagen-Kontrollen für die Lizenz machten,waren aber verständnisvoll und gaben uns den Tipp,das ,wenn dann sowas passieren sollte ,doch bitte dann einer der Bullterrier gebissen haben soll.
Und die Durchwahl zu ihrem eigenen Notfall-Anschluss hier im Ort.
Versteh einer die Welt....