Negativzeugnis? Das heißt es geht um Bayern, wenn dies richtig ist kann ich dir das Aktenzeichen des Urteils zusenden, welches ich durchgeklagt habe. Leinenzwang ist ebenfalls nicht nach unauffälligen Test.
Wo wohnst du genau? Um welche Stadt Gemeinde handelt es sich?
Hast du das Gutachten zuerst an dich schicken lassen oder ging es an die Gemeinde? Hat dein Gutachter eventuell Leine oder Maulkorb empfohlen, weil der Hund noch das ein oder andere Problemchen hat? Dann dürfte der Beamte am OA dies im Negativzeugnis eintragen.
Zum Leinenzwang habe ich diesen Artikel hier (Aktenzeichen steht drin)
http://www.mz-web.de/panorama/urteil...,17485684.html
Zum Maulkorbzwang muss ich meine Unterlagen durchsuchen (kann etwas dauern)