Zitat:
Zitat von Doodles
Ich habe jetzt noch mal mit dem Sachverständigen Gutachter gesprochen,
der kann es auch überhaupt nicht nachvollziehen. Soll mich jetzt noch
einmal mit der Dame von der Gemeinde in Verbindung setzen, ansonsten
rät er mir auch zum Anwalt.
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Oft reicht ein sehr sachliches Urteil, in welchen auf die Gesetzeslage hingewiesen wird und der dezente Hinweis, sich bei Vorgesetzten oder Bürgermeister zu beschweren, weil die Verordnungen nicht bekannt sind und nicht richtig ausgeführt werden.
Hau den Sachbearbeiter die Aktenzeichen um die Ohren, die knicken zu 95% ein, den Anwalt kannst du immer noch beauftragen. Frage ganz keck, auf welche Gesetzesgrundlage Sie auf die Idee kommen Leinen (und maulkorb)zwang zu verlangen
btw. ein "aufklärendes" Gespräch deines Sachverständigen mit den Angestellten welcher das Negativzeugnis ausgestellt hat, ist auch meist ausreichend...
Die versuchen es immer wieder, vom Führungszeugnis bis zum Bild des Hundes, Nachweis einer Haftpflichtversicherung, Zaun usw. teilweise mag einiges davon sinnvoll sein, wird aber gesetzlich NICHT verlangt.