Bezeichnend ist, dass jemand 15 (Fünfzehn!!!) Straftaten begehen kann und sich dennoch weiter seinen perversen Neigungen hingeben kann, natürlich noch gedeckt vom nicht mehr zeitgemäßen Jugendstrafrecht. Derjenige, der die Tötung seines Hundes nicht nur mit Tränen quittieren würde, bekäme wohl eine Freiheitstrafe. Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat.