"Die Verbringung von Hunden der zweiten Kategorie obliegt zahlreichen Bedingungen,
die einen kurzen Aufenthalt in Frankreich quasi unmöglich machen, da Hund und Halter die verschiedenen Eignungsnachweis, Verhaltensbegutachtung, Besitzgenehmigung (diese ist mit einem Wohnsitz in Frankreich verbunden) in Frankreich absolvieren müssen. Für Personen, die sich regelmäßig und langfristiger in Frankreich aufhalten, empfehlen wir sich bei dem Rathaus des französischen Wohnortes zu erkundigen."
Ich dachte schon die Deutschen wären bekloppt!