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Alt 22.08.2006, 03:21
Tabiti
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Zitat von morpheus Beitrag anzeigen
Bezeichnend ist, dass jemand 15 (Fünfzehn!!!) Straftaten begehen kann und sich dennoch weiter seinen perversen Neigungen hingeben kann, natürlich noch gedeckt vom nicht mehr zeitgemäßen Jugendstrafrecht. Derjenige, der die Tötung seines Hundes nicht nur mit Tränen quittieren würde, bekäme wohl eine Freiheitstrafe. Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat.
Dito

Wieso zum 1000stensten mal hat den niemand der Umstehenden, die Courage dem Rotzbengel den Stock abzunehmen und ihn zu verdreschen, verd..., es stehen doch nicht nur 80 jaehrige Omas und im 9 Monat schwangere Frauen dabei.
Wenn mein Mann sowas hier sehen wuerde, dann gnade dem Bengel, der wuerde sich freuen die Polizei zu sehen und in den Jugendknast zu kommen.
Auch ich wuerd nicht auf das Eintreffen der Polizei warten, auch wenn ich sicher kleiner bin als der Vogel und weniger wiege, verflixt noch eins, sind die Leute alle zu Duckmaeusern verkommen oder sehen am Nachmittag zuviele Gerichtsshows und haben Angst sich wegen Koerperverletzung etwas einzufangen? Der Junge schert sich auch einen Dreck darum, da gibt es doch Mittel und Wege nicht angeklagt zu werden.

Es haette schon gereicht im den Stock abzunehmen und am Kragen zu packen oder ihn wegzuschubsen und den Welpen zu greifen!!!

Und Beat, da hast du voellig recht mit der Tussi!

Geändert von Tabiti (22.08.2006 um 03:39 Uhr)
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