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Alt 11.01.2016, 22:37
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Grazi Grazi ist offline
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Standard URTEIL! Vom Hund angebellt: bei unangemessener Schreckreaktion kein Schadensersatz

Kann vielleicht mal nützlich sein....


Amtsgericht Coburg, Urteil vom 28.08.2015
- 12 C 766/13 -

Vom Hund angebellt: Radfahrer hat nach Sturz vom Fahrrad bei unangemessener Schreckreaktion keinen Anspruch auf Schadensersatz

[....]

Das Amtsgericht Coburg hat die Schadensersatzklage eines Radfahrers abgewiesen, der nach dem Anbellen durch einen Hund auf einem breiten Weg gestürzt war. Grund für den Unfall war nicht die "spezifische Tiergefahr", sondern eine unangemessene Schreckreaktion des Klägers.

[...]

Nach der Vernehmung einer Zeugin hat das Amtsgericht die Klage abgewiesen.

Zwar ist der Halter eines Tieres immer auch unabhängig von einem eigenen Verschulden dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn durch sein Tier jemand verletzt wird. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sich eine sogenannte "spezifische Tiergefahr" verwirklicht. Problematisch ist dies bei menschlichen Schreckreaktionen. Sind diese – gemessen an der Bevölkerungsgruppe des Verletzten – als Reaktion auf das Verhalten eines Tieres noch verständlich und nachvollziehbar, haftet der Tierhalter. Bei kleinen Kindern oder alten Menschen kann etwa das einmalige Anbellen durch einen Hund bereits genügen. Reagiert der Betroffene aber völlig unverständlich und überzogen, ist er für seinen dann eintretenden Schaden selbst verantwortlich.

Kläger hatte Hund schon frühzeitig erkennen und sich auf die Situation einstellen können

[...]

Den gesamten Text findet ihr hier: Kostenlose Urteile

bzw. Juris.de
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Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers)

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