Nicht ganz: die Einstufung als Gefährliche Hunde, Widerlegbar gefährliche Hunde, Hunde besonderer Rassen, etc. pp. wird von jeweiligen Landeshundegesetz einheitlich geregelt.
Allerdings ist die
Besteuerung Gemeindesache.
Es kann also durchaus vorkommen, dass in einem Ort ein per LHG als Listie eingestufter Hund (mit allen damit verbundenen Auflagen) genauso besteuert wird wie ein Dackel.
In anderen Gemeinden wiederum gilt dann eine erhöhte Hundesteuer.
Kritisch wird es in Bundesländern, in denen keine Rasseliste existiert... verlangt hier eine Gemeinde trotzdem eine erhöhte Hundesteuer, kann man notfalls versuchen, gerichtlich dagegen vorzugehen!Würden das alle betroffenen Hundehalter machen, stünden die Chancen natürlich höher, dass es irgendwann ein hoffentlich PRO Hund ausfallendes verbindliches und rechtskräftiges Urteil gibt .
Lest mal hier nach:
http://www.nilsbecker.de/hundesteuer...faehrlichkeit/
Grüßlies, Grazi