Hallo!
Wo genau hast Du Dich denn erkundigt? Hier in NRW ist nämlich die Handhabung der VO von Ort zu Ort verschieden, wie haben sehr nette und lockere Ordnungsämter, dafür auch einige, die es sehr genau nehmen und streng sind. Ist Deine Dana größer als 40 cm, fällt sie in NRW auf jeden Fall unter die 40/20 Regel, wie alle Hunde, die größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg sind. Vielleicht meinten die vom Ordnungsamt ja das? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die aus einem Mini-Bulli nur wegen der Größe einen normalen Bulli machen dürfen. Du hast doch Papiere über sie? In welche Stadt wirst Du denn ziehen?
Den Text des Gesetzes findest Du hier:
http://www.tierheim-schwerte.de/LHun...esetzestext%22
und da stehen solche seltsamen Regelungen ja nicht drinnen!
Du müßtest somit "nur" die Auflagen für einen großen Hund erfüllen.
Ups, ich sehe gerade, dass Du keine Papiere hast. Dann wäre ein Rassegutachten sicher sinnvoll, denn soweit ich weiß, mußt Du beweisen, dass Dein Hund nicht zu einer der Liste-Rassen gehört und nicht das Ordnungsamt beweisen, dass er es tut!