05.04.2017, 09:28
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Fürst / Fürstin
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Registriert seit: 25.07.2014
Beiträge: 309
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AW: Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde
Zitat:
Zitat von Grazi
Halteerlaubnis heisst tatsächlich genau das, wonach es klingt: Man muss sich die Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse von Amts wegen genehmigen lassen....und diese Genehmigung auch immer mit sich führen, wenn man mit dem Hund unterwegs ist.
Bekommst du (aus welchen Gründen auch immer) keine solche Genehmigung und schaffst ihn dir trotzdem an, wird er eingezogen.
Normalerweise ist es aber kein Problem, das offizielle OK zu bekommen.... wenn du ein sauberes Führungszeugnis hast, etc.pp. (siehe die von mir genannten Websites).
Grüßlies, Grazi
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Und ich dachte schon immer die Bayern sind komisch, was das Thema Listenhund angeht
LG
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Wenn Liebe mit dem Tod stürbe, wär dies Leben nicht so schwer.
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