Zitat:
Zitat von Josch
worst case: dana wird an einen guten freund hier in bayern ->verschenkt<- ;-) und bleibt bayerin.
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Soll heissen: Hund bleibt offiziell in Bayern gemeldet, lebt aber in NRW?
Das dürfte schon steuerrechtlich nicht funktionieren. Eine Nachbarin ist hier mal angeschwärzt worden, weil sie zwar ihren eigenen Collie ordnungsgemäß gemeldet hatte, tagtäglich jedoch auch den Schäfer-Mix ihrer Tochter während derer Arbeitszeit betreute. Obwohl für den Hund im Nachbarort Hundesteuer entrichtet wurde, hat das Steueramt sie "drangekriegt". Lebensmittelpunkt des Hundes sei Bonn, daher müsse die Steuer auch in die Bonner Stadtkasse fließen.
Für alle Reglementierungen laut LHG dürfte dasselbe gelten; schließlich greifen die ja schon bei allen Personen, die nur einen Listenhund
ausführen. Lebt der Hund nachweislich in NRW, müssen auch hier alle Auflagen erfüllt werden. Täuschungsmanöver dürften schnell als vorsätzlicher Betrug ausgelegt und entsprechend geahndet werden, falls sie irgendwann einmal auffliegen...und das geht manchmal schneller, als man denkt.
Grüßlies, Grazi