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Zitat von gottfried
es kann höhstens sein das sie dann ein rassegutachten verlangen wenn es kontrolliert wird aber das du da eine horende strafe bezahlen musst oder als unverantwortlich eingestuft wirst kann ich mir nicht vorstellen wenn der mini als ungefährlich gilt
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Ich muss mich leider wieder einklinken, da deine Sichtweise leider einen Ticken zu naiv ist. Die Rechtslage ist so, wie sie ist.
Normalerweise wird das OA einem vernünftigen, gesprächsbereiten Hundehalter auch keinen Strick draus drehen, wenn er sich mit all den Paragraphen nicht auskennt und bei der Anmeldung was schief läuft. Sollte jedoch der Eindruck entstehen, dass eine vorsätzliche Täuschungsabsicht vorliegt, und sollte man dann noch zufälligerweise an einen Paragraphenreiter geraten,
könnte das schwerwiegende Folgen haben.
Nur zur Veranschaulichung: gestern habe ich die Unterlagen ausgefüllt, um Mortisha als 40/20er Hund in NRW zu melden. Dort findet sich bei der Erklärung zur Sachkunde gemäß § 6 des LHG folgender Hinweis:
"Eine wahrheitswidrige Erklärung kann zur Annahme der Unzuverlässigkeit des/der Hundehalters/in und somit zur Untersagung der Hundehaltung führen."
Dies wohlgemerkt "nur" bei der Meldung eines -laut LHG- großen Hundes. Bei einem potentiell "bösen" Liste 1-Hund sieht die Lage sicher nicht lockerer aus.
Bitte nicht falsch verstehen: ich möchte hier keine Panik machen und den Teufel an die Wand malen. Aber man sollte schon wissen, was man tut und im Vorfeld alle Risiken ausschalten. Ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Ordnungsämtler oder mit dem AmtsVet hilft manchmal ungemein. Ich habe bisher zumindest in Bonn nur gute Erfahrungen damit gemacht... wie's allerdings in Gelsenkirchen ausschaut, weiss ich nicht.
Grüßlies, Grazi