AW: Rechtliche Frage
Huhu, deine Eltern sollen auf dem Papier den Hund übernhemen, also er wird auf sie angemeldet.Aber leben tut er sowieso bei euch? Was macht es dann für einen Unterschied , ob er dann offiziell euer Hund ist und bei euch lebt? Ich meine er soll ja nicht bei deinen Eltern leben und euch ab und an nur besuchen kommen oder?
Oder habe ich da jetzt was falsch verstanden?
Ich gehe davon aus, dass deine Schwiemu euer Vermieter ist?
Wenn sie zugestimmt , dürft ihr also rein theoretisch einen Hund halten.
Rechtlich kann dein Nachbar ( also Bruder der Schwiemu) euch sicherlich keine Hundehaltung verbieten.
In einigen Bundesländern steht der Bullmastiff noch auf der Liste der Kategorie 2 Hunde. Da sollte dann alles geklärt sein.
Aber ansonsten sehe ich es eigentlich so, dass ihr euch nur mit eurer Schwiemu auseinander setzen müsst und dann entscheiden.
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