Hallo zusammen!
Ich melde mich hier mal als Besitzerin eines Liste 1 Hundes (Staff-Mix) zu Wort.
Als Listenhund-Besitzer (egal ob Liste 1 oder 2) muss man folgende Auflagen erfüllen: Polizeiliches Führungszeugnis, Erlaubnis des Vermieters zur Haltung eines Listenhundes, das Ordnungsamt muss die Wohnung abnehmen, der Hund muss gechipt und versichert sein.
Hier in Düsseldorf ist es so, dass man sich beim Veterinäramt zum Wesenstest anmelden kann und so eine Maulkorb- und Leinenbefreiung bekommen kann (findet ca. alle 2 Monate statt, Kosten: 96 Euro). Haben wir beides vor 3 Wochen geschafft! *freu*
Danach wird er nicht mehr als "gefährlicher" Hund angesehen und man muss dann auch nur noch die "normale" Hundesteuer zahlen. Das sind für uns statt 600 Euro nur 96 Euro im Jahr!
Der Unterschied zwischen einem Liste 1 und Liste 2 Hund besteht nur darin, dass man für den Erwerb eines Liste 2 Hundes kein öffentliches Interesse wahren muss, d. h., einen Liste 2 Hund kann man von Privat erwerben, während man einen Liste 1 Hund nur aus dem Tierheim bekommt. Alle anderen Auflagen sind gleich.
Hier in Düsseldorf sind die Mitarbeiter beim Ordnungsamt super nett und haben mir viel geholfen!
Falls Du noch Fragen haben solltest, melde Dich einfach!
Liebe Grüße
Biggi