hab eine freundliche antwort von den herren der stadt gelsenkirchen bekommen, als ich mal kurzerhand genauer nachgefragt habe, wie es sich nun verhält.
antwort e-mail 1:
Sehr geehrter Herr xxx,
hinsichtlich Ihrer E-Mail vom 11.09.2006 teile ich Ihnen mit, dass ein Miniatur-Bullterrier nur dann erlaubnisfrei in Nordrhein-Westfalen gehalten werden kann, wenn das Tier
eine Schulterhöhe von 35,5 cm (adult) und
ein Gewicht von 4,5 bis 12 kg
nicht überschreitet.
Hilfreich wäre der Nachweis eines Stammbaums des Miniatur-Bullterrier-Clubs, um das Tier als Miniatur Bullterrier einstufen zu können.
daraufhin hab ich nachgefragt, inwiefern ein Rassegutachten hilfreich ist, wenn stammbaum nicht vorhanden ist.
antwort e-mail 2:
Sehr geehrter Herr xxx,
ich darf nochmals auf den Inhalt meiner E-Mail vom heutigen Tage verweisen.
Rassetypisch sind für einen Bullterrier die Ihnen übermittelten Größe- und Gewichtsverhältnisse.
Sollte Ihr Tier diese Maße überschreiten, gilt das Tier als Bullterrier und damit als gefährlicher Hund im Sinne des § 3 Abs. 2 des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2002. Die Haltung wäre damit erlaubnispflichtig.
Es ist lediglich hilfreich, einen Stammbaum nachweisen zu können.
dann werd ich dana mal auf die prüfungen vorbereiten und zusehen, daß ich alles parat habe, was die herren da wollen. schön zu wissen, daß good old germany händeringend nach "kampfhunden" sucht und sich auch noch welche selbst erschafft. bin mal gespannt, was dana dazu sagt, daß man auch ihr einen gefährlichen hund machen will.
Josch