AW: Wesenstest, für Hunde Bestimmter Rasse § 10 LHundG
Moment.... irgendwie habe ich gerade ein Verständnisproblem:
Hat man euch "durchfallen" lassen, so dass ihr jetzt bis zur Wiederholung des Tests (in 2 Jahren) Maulkorbpflicht & Co. habt?
Oder hat man den WT einfach nur im Sinne des Hundes abgebrochen, ohne dass sie jetzt behandelt wird wie ein "gefährlicher Hund"?
Selbstverständlich stehen euch die schriftliche Ausführung des Sachverständigen zu, aus dem dann ja auch Name und dergleichen hervorgehen.
Bitte regt euch jetzt nicht allzu sehr auf. Ihr wart (genau wie eure Maus) völlig durch den Wind. Eventuell habt ihr da einfach nur was in den falschen Hals bekommen!
Das ist jetzt wilde Spekulation!
Vielleicht hätten die Gutachter von euch erwartet, dass ihr euch "schützend" vor euren Angsthasen stellt und ganz klar und souverän sagt, dass man ihr eine derartige Übung nicht antun kann, dass ihre Angstproblematik im Vorfeld besprochen worden ist und dass ihr daher um eine Abänderung der Übung bittet?
Grundsätzlich würde ich euch empfehlen, mal abzuwarten, bis ihr irgendwas schriftlich habt.... um dann gegebenenfalls mittels Anwalt dagegen anzugehen. Parallel könntet ihr euch einen anderen Gutachter suchen, der sensibler ist und den WT so gestaltet, dass er für eure Maus (habe den Namen leider vergessen) nicht traumatisieren sein wird. Gerne kann ich mal bei Tierschutz-Kollegen nachfragen, ob man euch jemanden in eurer Nähe empfehlen kann!
Grüßlies, Grazi
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