- das ist so eine Sache, und hängt natürlich sehr von der Dienststelle und den Beamten vor Ort ab, Grundsätzlich agieren wir rechtlich gesehen immer bei Notwehr und Nothilfe "Eingreifend" , dazu kommt noch das Hausrecht das uns 98 % der Betriebe und Gaststätten vor Ort erteilen in dieser Zeit . Die restlichen 2 % können und dürfen wir auch nicht betreten & betreuen. Kommen wir z.B. bei einer Nothilfe Sache auf Gemeindegebiet (Gemeinde ist ebenfalls einer der Auftraggeber ...) in Zugzwang die Polizei zu verständigen, wird da sofort zusammengearbeitet. Kommt die Polizei z.B. bei Betrieben oder Gaststätten zum Einsatz und braucht Unterstützung werden wir hinzugezogen, da die Beamten grundsätzlich zu zweit ausrücken, und wir mit 4 Mann +
Hund natürlich ab und an mehr ausrichten können als wenn wir nicht vor Ort sind, sind, dann 6 Leute + Hund. Dazu kommen natürlich noch andere Dienststellen der Polizei die wenn sie gebraucht werden auch anfahren können/müssen , dauert eben immer so seine Zeit
-liegt aber in der Sache der Natur schon Kilometer-technisch gesehen.
Somit sind wir froh das wir die Polizei vor Ort haben und die Zusammenarbeit mehr als gut klappt, und die Beamten vor Ort sind auch froh wenn sie eine "Urlauberfeuerwehr" im Ort haben die einen Wuff durch`s Dorf schleppt und in der Februar-Zeit für Ruhe sorgt ...aber auch immer in der Verhältnismäßigkeit, das ist dann die Kunst an der Sache, wie ich persönlich finde.
Gruß
Mike