AW: NOTFALL! AB Jake (Rüde, *04/2016) in Bayern
Mit Bescheid vom 28.02. hat Jake die Auflage bekommen, außerhalb der Wohnung „mit einer reißfesten Leine samt schlupfsicherem Halsband und Maulkorb“ geführt zu werden. Weiterhin heißt es in dem behördlichen Schreiben: „Der Leinen- und Maulkorbzwang kann nur durch eine geeignete Einfriedung Ihres Grundstücks abgewandt werden.“ Dieser Zusatz erklärt sich durch den Umstand, dass Jake über den recht niedrigen Zaun gesprungen war, um sich auf seinen Kontrahenten zu stürzen.
Wir möchten jedoch an dieser Stelle betonen, dass Jake KEINE Gefahrhundeinstufung erhalten hat und daher (unter Einhaltung der Auflagen der jeweiligen Bundesländer) wie ein „normaler“ Hund vermittelt werden kann.
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