Moin!
Ich darf von Mitte August - Mitte September eine 4 wöchige Vorsorge- / Sportkur antreten und den Hund mitnehmen, sozusagen "Vater-Hund-Kur"!
Das Kurhotel liegt in Niedersachsen / Süd-Ost-Harz an der Grenze zu Thüringen, ausserhalb des Nationalparkgebietes.
Nun habe ich mich entsprechend belesen (Rasseliste abgeschafft, Hundeführerschein, …), nur eine Sache konnte ich nicht so richtig befriedigend recherchieren - Hunde im Wald!
Da ich viel Wandern will
, werden wir uns zwangsläufig im Wald aufhalten.
Ich interpretiere das Waldgesetz Niedersachsen so, dass der Hund ausserhalb der Brut- und Setzzeit sich frei im Wald bewegen darf, solange er nicht wildert, hetzt oder jagd bzw. sich in der Nähe des Hundeführers befindet.
Kann mir das jemand so bestätigen bzw. meine Auslegung korrigieren?
Des Weiteren bin ich über Tips für die Region, gerne auch per PN dankbar (gute Tierklinik, lohnenswerte Tagesziele mit Hund,..)
MfG,
Sven