Zitat:
Zitat von Pöllchen
Wie kommt ihr da immer alle drauf? Das stimmt nicht!
Man kann eine Gehorsamsprüfung ablegen und ist somit von der allgemeinen Anleinpflicht befreit.
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@Pöllchen: ich möchte keine große Diskussion zu dem Thema starten, aber wenn du der Quellengabe auf die offizielle Hamburg-Seite folgst, steht da in schwarzen Lettern: "...in ganz Hamburg gilt
grundsätzlich die Anleinpflicht für Hunde. ..." Du hast Recht mit der Befreiung, dafür brauchts du aber die Gehorsamsprüfung - o.ä. - da der CC in HH nicht auf der Liste ist, mit Training machbar... und nun genug mit der Pfennigfuchserei...
Aber alles das sollten die zukünftigen Halter, die sich sicherlich ausführlich informiert haben, bereits wissen...