AW: Haftpflichtversicherung, wenn ein Pflegetier verletzt wird?
Inzwischen habe ich mich erkundigt. Auch wenn das verletzte Tier im Haushalt des Hundehalters lebt und dieses vom Hund verletzt wird, greift die Hundehaftpflichtversicherung. Schadensmeldung ist in diesem Fall also bereits geschrieben. Mal schauen, wie dann in dem konkretn speziellen Fall entschieden wird. Das Hauptproblem ist sicherlich der Nachweis, dass das Pflegetier nicht das eigene Tier des Hundehalters ist. Da die "Anschaffung" 1974 war, ist das schwierig bis unmöglich.
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