AW: Haftpflichtversicherung, wenn ein Pflegetier verletzt wird?
Also genau so, wie ich es mir dachte.....
Da die Schildkröte aber nun schon so lange bei dir in "Pflege" ist, könnte ich mir gut vorstellen, dass die Versicherung ein Veto einlegt und das damit begründet, dass nach einer gewissen Zeit, in der das Tier nicht anderweitig untergebracht wird und der eigentliche Eigentümer wohl auch keine Kosten trägt, in dein Eigentum übergeht....
Wie geht es der Schildkröte denn? War/ist sie schwer verletzt?
Besorgt, Grazi
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