Ab wann ist ein Mischling ein Listenhund & Hundesteuer
Hallo zusammen,
ab wann ist ein Mischling ein Listenhund? Wieviel Prozent Listenhund ist nötig, dass Euer Bundesland einen Mischling zum Listenhund stempelt?
Hintergrund. Bis zum Herbst war ich der Meinung, dass es egal ist, wieviel Prozent Listenhund in einem Mischling steckt. Er wird immer als Listenhund eingestuft. Zumindest fand ich dazu diverse Hinweise im Netz. Inzwischen weiß ich, dass in Bayern mind. 50% Listenhund in einem Mischling stecken müssen, damit er als Listenhund eingestuft wird. Die Bestimmung, wieviel Prozent Listenhund im Mischling steckt, kann dabei durch einen entsprechenden Gutachter erfolgen. Manche Behörden akzeptieren wohl auch Gentests. Unser Veterinäramt ist aber der Meinung, dass die Gentest den Prozentanteil nicht sicher bestimmen können bzw. sowieso noch zu ungenau sind. Unsere Behörde akzeptiert deshalb nur ein Rassegutachten von einem anerkannten Gutacher.
Wie ist das in anderen Bundesländern? Weiß jemand hier Bescheid?
Auslöser mich über das Thema zu informieren, war, dass der Stadtkemmerer im letzten Jahr den Antrag gestellt hat, eine Kampfhundesteuer einzuführen. Nach 30 Jahren!! Der Stadtkemmerer! Also ist klar, es geht nur darum, ein paar Euro mehr in die Stadtkasse zu bringen. Statt 80 € wollen sie nun 400 €. Ein "Kuhkaff" im Umkreis hat von 135€ auf 1000€ erhöht. Fast alle Gemeinden haben die Kampfhundesteuer in diesem Jahr entweder eingeführt oder drastisch erhöht und das nach 30 Jahren "Kampfhunde"-Gesetzgebung in Bayern. Anscheinend suchen die Städte und Gemeinde verzweifelt nach jeder noch so lächerlichen Einnahmequelle.
Deshalb hier auch die Frage an Euch, was zahlt Ihr an Hundesteuer?
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