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Alt 15.02.2022, 10:24
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Faltendackelfrauchen Faltendackelfrauchen ist offline
Faltendackelsüchtig
 
Registriert seit: 25.02.2005
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Standard AW: Ab wann ist ein Mischling ein Listenhund & Hundesteuer

Zitat:
Zitat von Grazi Beitrag anzeigen
Ich glaube nicht, dass es da irgendwo verbindliche Prozentangaben gibt, ob wann (innerhalb Deutschlands) ein Listenanteil zu einer Listenhundeinstufung führt... kann gut sein, dass das mal wieder sehr individuell (abhängig von den jeweiligen Ordnungsbehörden bzw. dem Einfluss des jeweiligen Gutachters) gehandhabt wird.
doch, diese Prozentangaben gibt es, zumindest in ganz Bayern und wohl auch in anderen Bundesländern, das zeigt auch die Diskussion bei den Kampfschmusern. Blöderweise habe ich die Diskussion eben erst jetzt gefunden. Es ist wohl in den meisten Bundesländern so festgelegt, dass eine F1-Generation ein Listenhund ist, also mind 50%. Da ich bis 2020 immer 100% Molosser hatte, habe ich mich damit auch nie befasst. Und auch deswegen nicht, weil die Steuer ja bisher immer wie bei "normalen" Hunden war. Jetzt durch meinen 2020 eingezogenen Molossermischling musste ich mich damit befassen. Zunächst war er als Listenhund eingestuft, weil ich eben dachte, dass auch 25% Molosser als Kat2 gilt. Dann kam die Steuer, die ich nicht bereit war zu zahlen bzw. für sowas von fies, ungerecht und gemein finde (vor allem, weil es ja auch für "Bestandshunde" gilt), dass ich eine Lösung gesucht habe. Entgegen der Aussage der Gutachterin hat die Stadt aber mit einem entsprechenden Rassegutachten den Bescheid zurückgenommen, so dass mein Mischling nun wieder ein normaler Hund ist, weil eben laut Gutachterin keine 50% Molosser enthalten sind. Für ihn ist die "Kuh vom Eis", aber ich möchte eigentlich auch in Zukunft Molosser aus dem Tierschutz ein Zuhause geben, kann und will mir aber die Steuer nicht leisten. Immerhin kann ja niemand sagen, ob die Stadt nicht noch auf 1000€ erhöht.

Zitat:
Zitat von Grazi Beitrag anzeigen
Ich wundere mich jedenfalls immer wieder über diverse Bescheide aus unterschiedlichen Bundesländern, die ich im Rahmen meiner Arbeit mit MVH und KVH in Kopie erhalte.
Was genau steht da drin? Wenn Du magst, können wir gerne mal telefonieren.

Zitat:
Zitat von Grazi Beitrag anzeigen
In letzter Zeit erreichen mich auch zunehmend Berichte aus Bayern, weil dort immer mehr Gemeinden ihr Stadtsäckel füllen, indem sie drastisch erhöhte Steuern für Kategorie-Hunde einführen.
Das entspricht genau dem, was in meinem Umfeld gerade passiert. Es ist unglaublich, dass Bayern wenige Bürger für die leeren Stadtsäckel bluten lassen und jeden Tropfen aus den Leuten herauspressen, nur weil sie sich in die "falsche" Rasse verliebt haben. Andere Bundesländer streichen ihre Listen, Bayern rüstet durch die flächendeckende Einführung der unmoralischen Steuern noch auf.

Zitat:
Zitat von Grazi Beitrag anzeigen
Selbst ein Negativgutachten, das ja unerlässlich für die Haltung ist, befreit dann nicht von der Steuer.
und der Witz ist, dass die Stadträte, die die erhöhte Steuer beschlossen haben, nicht mal selbst wissen, dass ihre Steuersatzung auch für Hunde mit Negativzeugnis gilt und sie wissen auch nicht, dass man solche Hunde nur mit Negativzeugnis halten darf. Echt ein Armutszeugnis und es macht Angst, weil man so erkennt, dass die Menschen, die für weitreichende Entscheidungen verantwortlich sind, offenbar nicht mal wissen, über was sie da entscheiden. Das gilt ja genauso für andere Bereiche der Politik....

Ich hoffe, es melden sich hier noch mehr, die mir sagen können, wie die einzelnen Bundesländer bzw. Gemeinden das mit den Mischlingen handhaben.
__________________
Tschüss
Faltendackelfrauchen
www.faltendackel.de
www.molosser-in-not.de

Geändert von Faltendackelfrauchen (15.02.2022 um 10:30 Uhr)
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