Zitat:
Zitat von Peppe
Das der Katzenbesitzer recht bekommen hat, da ihre Katze auf dem fremden Grundstück war finde ich schon merkwürdig, aber die Rechtsprechung muss nicht immer verstanden werden.
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Yep... so was verstehe ich auch nicht.
Das Problem ist halt immer, wie ein Richter die Gesetzeslage interpretiert. Hier in NRW heißt es explizit, dass Hunde im Einzelfall gefährlich sind, "die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen."
Ausschlaggebend wird wahrscheinlich das Wörtchen "unkontrolliert" sein.
ICH sehe das so, dass ich als Hundehalter verpflichtet bin, meinen jagdlich ambitionierten Hund außerhalb meines Privatgrundstücks so unter Kontrolle zu halten, dass so etwas eben nicht passiert...und ihn quasi nicht wider besseren Wissens einfach ableine und "machen" lasse.
Mein Privatgrundstück ist aber eben das: privat. Es ist so gesichert, dass der Hund nicht ausbüchsen und andere Tiere jagen kann...und entsprechende Warnschilder warnen gut sichtbar vor den Hunden. Wenn also jemand Fremdes mein Grundstück ohne meine Erlaubnis betritt, tut er dies auf eigene Gefahr.
Btw: Laut LHG NRW darf ein Hund ja sogar einen Menschen beissen,"sofern dies [...] zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung [geschieht].
Aber das wird wohl - wie so oft - davon abhängen, ob der Richter eher ein Katzen- oder ein Hundemensch ist.
Grüßlies, Grazi