Hier in Hessen ist der BM lt. Innenminister nicht gelistet.
Es gab auch in Gießen ein Urteil wegen einer BX.
Fazit: die Kommunen können/sollten/dürfen? sich einerseits nicht über die Entscheidung des Innenminister stellen, andererseits sind Ordnungsrecht und Steuerrecht zweierlei....
Ist auf jeden Fall ein gutes Argument um bei den Kommunen um eine erhöhte Steuer herum zu kommen, wenn man anführt, dass der Inninminister die Rasse nicht gelistet hat.
Unter
www.club-fuer-molosser.net findet ihr zum Teil die Verordnungen der einzelnen Bundesländer.