Zitat:
Zitat von Kirsten.Sauer
Hier in Hessen ist der BM lt. Innenminister nicht gelistet.
Es gab auch in Gießen ein Urteil wegen einer BX.
Fazit: die Kommunen können/sollten/dürfen? sich einerseits nicht über die Entscheidung des Innenminister stellen, andererseits sind Ordnungsrecht und Steuerrecht zweierlei....
Ist auf jeden Fall ein gutes Argument um bei den Kommunen um eine erhöhte Steuer herum zu kommen, wenn man anführt, dass der Inninminister die Rasse nicht gelistet hat.
Unter www.club-fuer-molosser.net findet ihr zum Teil die Verordnungen der einzelnen Bundesländer.
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Hat bei mir in Fulda auch geklappt. Die Steuerbehörde will sich in Zukunft komplett an die Liste von Hessen halten und keine zusätzlichen Rassen extra besteuern.