Tja... das ist der leidige Kupiertourismus.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist das tatsächlich eine Straftat laut Tierschutzgesetz, weil man einem Wirbeltier länger anhaltende Schmerzen zugefügt hat. Das große Problem ist dann wahrscheinlich, dass so was Auslegungssache ist. Klar... der Hund hat nach dem Kupieren noch sehr lange Schmerzen, aber der Halter hat das ja nicht selbst getan, sondern "nur" in Auftrag gegeben... und das "ausführende Organ" sitzt im Ausland und kann nicht dingfest gemacht werden, weil es dort noch erlaubt ist.
Hast du also einen hundefreundlichen Richter, der so etwas genau verwerflich findet wie wir, wird der Halter eine (wahrscheinlich eher geringe) Geldstrafe erhalten. Mehr aber auch nicht. Die Haltung sowie der Kauf und Verkauf kupierter Hunde ist ja hier in Deutschland nicht verboten, so dass der Hund auch nicht eingezogen werden kann.
Gerade gefunden:
Zitat:
Eine Ahndung des Kupiertourismus, die eine Geldstrafe zur Folge hat, ist schwierig. Sie ist nur dann möglich, wenn die Hunde mit frisch kupierten Ohren nach Deutschland eingeführt werden und die Schmerzen der Wundheilung hier andauern.
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Quelle:
https://www.tierheime-helfen.de/listenhunde-kupieren
Wie Maiva schon geschrieben hat, dürfen solche Hund in Deutschland nur nicht ausgestellt werden.
Ich finde, dass das TSchG in der Beziehung stark nachgebessert werden müsste.
Kupiertourismus sowie der Kauf und Import kupierter Hunde aus dem Ausland sollte verboten werden (wie z.B. in Österreich und in der Schweiz). Ausnahmen sollte es nur geben bei nachweislicher medizinischer Indikation sowie bei Hunden, die nachweislich so zur Welt gekommen sind (-> Stummelrute), und bei Hunden, die über einen Tierschutzverein nach Deutschland verbracht und hier vermittelt werden.
Wie seht ihr das?
Grüßlies, Grazi