Hier habe ich einen Artikel von 2017 gefunden, laut dem ein Hundehalter eine Geldstrafe erhalten hat:
Zitat:
Weil er seinem Tier aus rein ästhetischen Gründen die Ohren hatte kupieren lassen, ist ein Hundebesitzer vom Amtsgericht Burgwedel zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt worden. Eine Tierschützerin, die den Prozess verfolgt hatte, begrüßte das Urteil zwar vor dem Hintergrund der „sonst noch geringeren Strafen“ für derartiges Verhalten. „Aber man kann so auch nicht wieder gutmachen, was er seinem Hund angetan hat.“
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Quelle:
https://www.haz.de/lokales/umland/bu...ZUZ3ODXWM.html
Das hat aber wohl auch nur funktioniert, weil - laut Artikel - auch in Belgien das Kupieren an sich verboten ist.
Grüßlies, Grazi