Zitat:
Zitat von schloesser
vielleicht kann jeder Hundebesitzer so mal einen kleinen Vergleich stellen, vielleicht auch seinen Arzt hierzu zur Rede stellen???
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Was sollte das bringen? Es gibt eine Gebührenordnung für TAs, welche von jedermann eingesehen werden kann (
TA-Kosten). Laut GOT darf ein TA den bis zu 3-fachen Satz verlangen. Sollte er drüber liegen, kann man den Vet "zur Rede stellen". Wenn nicht, zahlt man brav (so die erbrachten Leistungen korrekt sind). Liegt er drunter, riskiert der Arzt saftige Geldstrafen.
Grüßlies, Grazi