Zitat:
Zitat von Grazi
Was sollte das bringen? Es gibt eine Gebührenordnung für TAs, welche von jedermann eingesehen werden kann ( TA-Kosten). Laut GOT darf ein TA den bis zu 3-fachen Satz verlangen. Sollte er drüber liegen, kann man den Vet "zur Rede stellen". Wenn nicht, zahlt man brav (so die erbrachten Leistungen korrekt sind). Liegt er drunter, riskiert der Arzt saftige Geldstrafen.
Grüßlies, Grazi
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Bei sehr "teuren Zuchthunden" (bei Pferden noch extremer) geht das unter Umständen nach Wert des Tieres und dem dadurch resultierenden höheren Behandlungsrisiko, da kann der dreifache Satz schonmal zum Schnäppchen werden.