Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6 (permalink)  
Alt 20.11.2006, 16:45
Benutzerbild von Angua
Angua Angua ist offline
Individualist
 
Registriert seit: 01.12.2005
Beiträge: 1.574
Standard Gefundener Hund

Soweit mir bekannt ist, gilt ein Tier in Deutschland 14 Tage lang als Fundsache, und auch danach hat der Besitzer ein halbes Jahr lang Rückgaberecht.

Die Tierheime in der Umgebung wissen Bescheid, das ist schon mal gut. Mit der Polizei habe ich persönlich nicht die besten Erfahrungen, was die Informationsweitergabe betrifft - ein Schäferhund wurde bei ein- und derselben Station als verloren UND eine Woche später als gefunden gemeldet - niemand hat das dem Besitzer gesagt... Aber Ihr habt Bescheid gesagt, das ist damit erledigt.

Ihr solltet noch die umliegenden Gemeinden in NL und D informieren, auch dort wird oft angerufen, wenn jemand seinen Hund vermisst. Und falls möglich, ein Rundschreiben oder eine Rundmail an die Tierärzte in der Gegend, vielleicht mit Bild des Hundes und der Bitte, dies im Wartezimmer auszuhängen. Manchmal erkennt jemand ja auch einen Hund wieder - möglicherweise wurde der Arme ja ausgesetzt.

Bei Versicherungen würde ich immer zur Agila raten - die versichern rasseunabhängig jeden Hund, und günstig sind sie auch. Guckt mal bei www.agila.de.

Schickt doch mal ein Bild des Hundes in dieses Forum - hier gibt es genügend erfahrene Leute, die Euch sagen können, was wohl drin steckt.

Warum müsst Ihr übrigens eine Maulkorbbefreiung haben, wenn der Hund nicht auf der Liste der gefährlichen Hunde steht?

Ansonsten - herzlich willkommen im Forum.
__________________
"Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was Du Dir vertraut gemacht hast."
(Antoine de Saint Exupéry)

Molosser-Vermittlungshilfe
Kampfschmuser-Vermittlungshilfe
Mit Zitat antworten