Hallo,
soweit mir bekannt ist, wurde im Oktober 2003 in Niedersachsen die Rasseliste abgeschafft, und gefährliche Hunde gibt es rasseunabhängig nach den entsprechenden Kriterien (Vorfälle).
(KSCaro: Bei Euch habe ich das 2003 in voller Länge lesen können, finde es aber nicht mehr. Kannst Du helfen?)
Guckst Du hier:
http://www.mir-san-hund.de/news.htm
* 31.10.2003
Änderung des Niedersächsischen Hundegesetzes
Das niedersächsische Landesparlament hat in seiner Sitzung am 29. Oktober 2003 eine Änderung des Niedersächsischen Hundegesetzes, das seit dem 1. März 2003 in Kraft ist, verabschiedet. Danach ist ein behördliches Erlaubnisverfahren, das an die Zugehörigkeit eines Hundes zu einer bestimmten Rasse anknüpft, in Niedersachsen seit dem 1. Oktober 2003 nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Betroffen hiervon sind Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen. Der Gesetzgeber trägt mit dieser Änderung dem Umstand Rechnung, dass die Anknüpfung von Regelungen an die Zugehörigkeit zu bestimmten Hunderassen auch in Fachkreisen nach wie vor umstritten ist. Zwar besteht für bestimmte Rassen der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgehen. Es ist in der Wissenschaft jedoch umstritten, welche Bedeutung diesem genbedingten Faktor - neben zahlreichen anderen Ursachen wie Erziehung und Ausbildung des Hundes, Sachkunde und Eignung des Halters sowie situative Einflüsse - für die Auslösung von aggressivem Verhalten zukommt."
oder hier:http://forum.maulkorbzwang.de/cgi-bi...0;t=000009;p=0
Verschiedentlich wurde gemeldet, das Gesetz sei außer Kraft gesetzt worden.
Auf dem Server des Landwirtschaftsministers gibt es eine Meldung, die zwar nicht direkt falsch ist, aber so unklar formuliert ist, dass viele Fragen offen bleiben.
Zunächst mal:
Das Gesetz bleibt in Kraft. Geändert wurde nur ein klitzekleiner Teil, ca. 1-2 %.
Geändert hat sich der Verweis auf die im Bundesgesetz genannten Hunde. Die Nummerierung der übrigbleibenden Absätze in den Paragrafen wurde angepaßt. Die Haftpflichtversicherung muß nun neben den Personenschäden nicht mehr "sonstige Schäden" sondern "Sachschäden" abdecken.
Eine Gegenüberstellung des NHundG zum Vergleich der Vorschriften bis 1.10. und ab 1.10.2003 gibt's hier:
http://hundefuehrerschein.org/tiere/...aenderung.html
Als ganz ungewöhnliche Maßnahme tritt die Gesetzesänderung RÜCKWIRKEND zum 1.10. in Kraft.
Wer also nach dem 30.9. wegen Verstößen gegen das NHundG belangt wurde, die nur an der Rasse seines Hundes lagen, der sollte sein Bußgeld zurückfordern.
Die Pressemitteilung des Ministeriums liegt hier:
http://www.ml.niedersachsen.de/maste...0_I655,00.html
Zitat:
Änderung des Niedersächsischen Hundegesetzes
HANNOVER. Das niedersächsische Landesparlament hat in seiner Sitzung am 29. Oktober 2003 eine Änderung des Niedersächsischen Hundegesetzes, das seit dem 1. März 2003 in Kraft ist, verabschiedet. Danach ist ein behördliches Erlaubnisverfahren, das an die Zugehörigkeit eines Hundes zu einer bestimmten Rasse anknüpft, in Niedersachsen seit dem 1. Oktober 2003 nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Betroffen hiervon sind Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen. Der Gesetzgeber trägt mit dieser Änderung dem Umstand Rechnung, dass die Anknüpfung von Regelungen an die Zugehörigkeit zu bestimmten Hunderassen auch in Fachkreisen nach wie vor umstritten ist. Zwar besteht für bestimmte Rassen der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgehen. Es ist in der Wissenschaft jedoch umstritten, welche Bedeutung diesem genbedingten Faktor - neben zahlreichen anderen Ursachen wie Erziehung und Ausbildung des Hundes, Sachkunde und Eignung des Halters sowie situative Einflüsse - für die Auslösung von aggressivem Verhalten zukommt."
Außer dem Wegfall der Erlaubnispflicht gelten für freundliche Ex-Listenhunde auch keine Pflicht zum Wesenstest, zur Leinenpflicht und zur Maulkorbpflicht mehr.
Auch die weiteren Einschränkungen, Sachkundeschein, Volljährigkeit der Aufsichtsperson, etc. gelten nicht mehr.
Es sind Hunde wie jeder andere Hund auch. Das heißt, sie sollten in Fußgängerzonen angeleint sein und man sollte auf jene Mitbürger Rücksicht nehmen, die täglich 'Bild' lesen und damit rechnen, dass die "tickende Zeitbombe" sie gleich "zerfleischen" könnte. Also immer freundlich lächeln, wenn Mütter ihre kontaktsuchenden Kinder brutal wegreißen und dem Hund verbieten, die vor Schmerzen aufschreienden Kinder vor der Mutter schützen zu wollen.
Wenn ich die damaligen Änderungen korrekt verfolgt habe, ist man in diesem Bundesland allerdings sehr leicht vor den Kadi zu zerren - so, wie ich es verstehe, genügt eine Anzeige ohne konkreten Vorfall, um den Hund zum Wesenstest zu zerren (Gnade uns Manitu!).
Die Kommunen dürfen aber weiterhin nach Gusto abrechnen. So zahlen wir hier für alle seinerzeit gelisteten Rassen (ich glaube, es waren 14) freundliche 300 Euro....
Es stellt sich aber nach neuen Vorfällen die Frage, wie lange diese paradisischen Zustände noch bestehen werden. Ich traue KEINEM Politiker, und nachdem Sachsen-Anhalt sich schon die hessische Wahnsinnsverordnung angeeignet hat, sind Thüringen und Niedersachsen die letzten beiden Bundesländer ohne Rasseliste...